Notar
Im Gegensatz zum Rechtsanwalt ist ein Notar nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Betreuer aller Beteiligten.
Der Gesetzgeber schreibt bei bestimmten Rechtsgeschäften die Form der notariellen Beurkundung vor, um eine qualifizierte Beratung und den vollen Beweis über die beurkundeten Tatsachen sicherzustellen. Dazu gehören etwa der Kaufvertrag über Grundbesitz, der Ehe- und Erbvertrag oder der Gesellschaftsvertrag einer GmbH.
Der Notar ist verpflichtet, bei Beurkundungen die Beteiligten zu betreuen und in juristischen Fragen so umfassend zu beraten, dass er ihren Willen urkundlich erfassen kann.
Ist vom Gesetz für bestimmte Rechtsgeschäfte die öffentliche Beglaubigung vorgesehen, so wird die Unterschrift des Erklärenden vom Notar beglaubigt.
Darüber hinaus werden Notare auch bei anderen Rechtsgeschäften beratend, gestaltend und protokollierend tätig, die gesetzlich nicht zwingend vor dem Notar vorgenommen werden müssen. Hierzu gehört insbesondere die individuelle Gestaltung von Vorsorgevollmachten und anderen Verfügungen.
Erforderlich bzw. dringend anzuraten ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:
Immobilien
Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Überlassung, Löschungsbewilligungen und -antrag etc.
Ehe, Partnerschaft und Familie
Ehevertrag, Lebensgemeinschaftsvertrag, Scheidungsvereinbarung, Unterhaltsanerkenntnis, Adoption
Erbe und Schenkung
Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassauseinandersetzung, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.
Unternehmen
Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Unternehmensnachfolge, Handelsregisteranmeldung etc.
Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Generalvollmacht
Streitvermeidung
Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden, Schuldanerkenntnisse etc.
Bei der Wahl eines Notars Ihres Vertrauens sind Sie als rechtssuchender Bürger völlig frei. Ort und Amtssitz des Notars spielen hierbei keine Rolle. So kann etwa der Kaufvertrag über ein Grundstück z. B. am Bodensee ohne weiteres auch von einem Notar in Göttingen beurkundet werden.
Notarkosten
Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Ihre Höhe richtet sich ausschließlich nach dem Wert des Geschäftes. Es ist gesetzlich verboten, höhere oder niedrigere Gebühren als gesetzlich vorgesehen zu berechnen.