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MARTIN KURZ

Ihr Anwalt für Immobilienrecht & Notar in Göttingen.

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IMMOBILIENRECHT IN GÖTTINGEN

Ich berate Sie in allen Fragen des Immobilienrechts, egal ob es um den Kauf oder Verkauf, den Bau oder die Bewirtschaftung einer Immobilie geht.

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KANZLEI IM BAHNHOF

Die Kanzlei befindet sich in zentraler Lage direkt im Göttinger Bahnhof (Eingang rechter Gebäudeflügel).

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MARTIN KURZ

Die Kanzlei befindet sich in zentraler Lage direkt im Göttinger Bahnhof (Eingang rechter Gebäudeflügel).

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EINGANG HINTER DEM TAXISTAND

Die Kanzlei verfügt über einen eigenen Eingang im rechten Gebäudeflügel.

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MARTIN KURZ

Beratung vom Experten für Immobilienrecht in Göttingen.

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Die Kanzlei befindet sich in zentraler Lage direkt im Göttinger Bahnhof (Eingang rechter Gebäudeflügel).

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EINGANG HINTER DEM TAXISTAND

Die Kanzlei verfügt über einen eigenen Eingang im rechten Gebäudeflügel.

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Beratung vom Experten
für Immobilienrecht in Göttingen.

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Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentumsrecht (besser gesagt Teileigentums- und Wohnungseigentumsrecht) bietet Konfliktstoff ohne Ende.

Will der Sondereigentümer sein Objekt nicht nur als Kapitalanlage nutzen sondern langfristig selbst zu Wohn- oder sonstigen Zwecken nutzen, haben friedenstiftende Maßnahmen einen hohen Stellenwert. Wenn es sein muss, streite ich hier auch gern für Sie und übernehme in diesem Tätigkeitsfeld als Fachanwalt z.B. Folgendes:

  Prüfung der Jahresabrechnung

  Beschlussanfechtungen

  Bauliche Veränderungen

  Rückbau

  und vieles mehr...

Regelungsgegenstand des Wohnungseigentumsrechts ist die Begründung sowie Verwaltung von Wohnungseigentum. Werden durch Begründung von Wohnungseigentum zwei oder mehrere Wohnungseigentümer über das gemeinsam gehaltene Eigentum an Grundstück und bestimmten Gebäudeteilen miteinander verbunden, kann dies Auslöser für zwischenmenschliche Konflikte sein und nicht zuletzt in juristischer Auseinandersetzung enden. Im Umgang mit dieser tatsächlichen wie rechtlichen Verbindung der Wohnungseigentuemer untereinander klärt das Wohnungseigentumsrecht die Fronten und regelt den Streitfall.
 
Gut beraten sind Sie mit mir nicht nur zu grundsätzlichen Fragen betrefflich unterschiedlicher Eigentumsformen sondern auch wenn es ans "Eingemachte" geht.


Typische Probleme sind:

  Abgrenzung Sondereigentum / Gemeinschaftseigentum

  Kostentragungspflicht bei Sondereigentümer oder Gemeinschaft

  Vereinbarungen / Beschlüsse / Öffnungsklauseln / Umlaufbeschluss, Beschlusskompetenz

  Abgrenzung Bauliche Maßnahmen / Instandhaltung / Modernisierende Instandhaltung / Instandsetzung

  Verwalterbestellung, Verwaltervertrag, Abberufung, Kündigung, Amtsniederlegung, Befugnisse, Haftung

  Wirtschaftsplan / Jahresabrechnung / Beschlussfassung darüber

  Abrechnungsspitze in Jahresabrechnung


Ich übernehme für Sie:

  Aufteilung von Gebäuden nach Wohnungseigentumsrecht: Beratung / Vorbereitung / Gestaltung von Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung

  Beratung der Wohnungseigentümergemeinschaft, der Eigentümer oder einzelner Eigentümer

  Beratung von Hausverwaltern, auch Gestaltung von Verwalterverträgen und Vereinbarungen im Zusammenhang mit Verwaltertätigkeit (u. a. Aufhebungsvereinbarungen)

  Durchsetzung von Ansprüchen innerhalb der WEG

  Durchsetzung von Ansprüchen zwischen WEG und Verwalter

  Vorbereitung von Eigentümerversammlungen (Beschlussvorlagen, Einladung zur Versammlung, Beschlussprotokoll), Teilnahme an WEG-Versammlungen

  Prüfung der Wirksamkeit bzw. Anfechtung von Beschlüssen

  Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen (aus der Errichtungsphase und laufend bei Instandhaltung / Instandsetzung)

  Prozessführung, Zwangsvollstreckung / Zwangsversteigerung

  Durchsetzung von rückständigem Wohngeld (Wohngeldinkasso)

Kontakt

KANZLEI IM BAHNHOF
Rechtsanwalt & Notar Martin Kurz
Bahnhofsplatz 1
37073 Göttingen

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0551 / 49968110
0551 / 49968112
info@kanzlei-martinkurz.de

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