Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht (besser gesagt Teileigentums- und Wohnungseigentumsrecht) bietet Konfliktstoff ohne Ende.
Will der Sondereigentümer sein Objekt nicht nur als Kapitalanlage nutzen sondern langfristig selbst zu Wohn- oder sonstigen Zwecken nutzen, haben friedenstiftende Maßnahmen einen hohen Stellenwert. Wenn es sein muss, streite ich hier auch gern für Sie und übernehme in diesem Tätigkeitsfeld als Fachanwalt z.B. Folgendes:
Prüfung der Jahresabrechnung
Beschlussanfechtungen
Bauliche Veränderungen
Rückbau
und vieles mehr...
Typische Probleme sind:
Abgrenzung Sondereigentum / Gemeinschaftseigentum
Kostentragungspflicht bei Sondereigentümer oder Gemeinschaft
Vereinbarungen / Beschlüsse / Öffnungsklauseln / Umlaufbeschluss, Beschlusskompetenz
Abgrenzung Bauliche Maßnahmen / Instandhaltung / Modernisierende Instandhaltung / Instandsetzung
Verwalterbestellung, Verwaltervertrag, Abberufung, Kündigung, Amtsniederlegung, Befugnisse, Haftung
Wirtschaftsplan / Jahresabrechnung / Beschlussfassung darüber
Abrechnungsspitze in Jahresabrechnung
Ich übernehme für Sie:
Aufteilung von Gebäuden nach Wohnungseigentumsrecht: Beratung / Vorbereitung / Gestaltung von Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung
Beratung der Wohnungseigentümergemeinschaft, der Eigentümer oder einzelner Eigentümer
Beratung von Hausverwaltern, auch Gestaltung von Verwalterverträgen und Vereinbarungen im Zusammenhang mit Verwaltertätigkeit (u. a. Aufhebungsvereinbarungen)
Durchsetzung von Ansprüchen innerhalb der WEG
Durchsetzung von Ansprüchen zwischen WEG und Verwalter
Vorbereitung von Eigentümerversammlungen (Beschlussvorlagen, Einladung zur Versammlung, Beschlussprotokoll), Teilnahme an WEG-Versammlungen
Prüfung der Wirksamkeit bzw. Anfechtung von Beschlüssen
Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen (aus der Errichtungsphase und laufend bei Instandhaltung / Instandsetzung)
Prozessführung, Zwangsvollstreckung / Zwangsversteigerung
Durchsetzung von rückständigem Wohngeld (Wohngeldinkasso)