Erbrecht
Vor dem Erbfall
Wer sich frühzeitig Gedanken um die Weitergabe seines Vermögens an die nächste Generation macht und entsprechend handelt, kann Streit und unnötige Steuerbelastungen vermeiden. Auch sollte sichergestellt sein, dass im Alter oder nach Schicksalsschlägen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben möglich ist.
Ich berate Sie gerne zu folgenden Erbrechts-Themen:
Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Vorweggenommene Erbfolge / Schenkungen
Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen
Testamentsgestaltung
Berliner Testament
Eigenhändiges Testament / Öffentliches Testament
Erbschaftssteuer und Freibeträge
Erbvertrag
Enterbung
Als Notar nehme ich alle notwendigen Beurkundungen vor.
Nach dem Erbfall
Nach dem Eintreten des Erbfalls vertrete ich insbesondere Erben, Pflichtteilsberechtigte und Pflichtteilergänzungsberechtigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche bzw. auch bei der Abwehr von Gegenansprüchen.
Gültigkeit eines Testaments
Auslegung eines Testaments
Anfechtung eines Testaments
Testamentsvollstreckung
Anspruch auf den Pflichtteil
Berechnung des Pflichtteils
Erbanspruch: Durchsetzung / Abwehr
Pflichtteil: Durchsetzung / Abwehr
Pflichtteilsergänzung: Durchsetzung / Abwehr
Ausschlagung einer Erbschaft
Erbenhaftung (Schutz des eigenen Vermögens vor den Schulden des Erblassers)